Fachwissen, Branchenkenntnisse, Erfahrungen


Fachwissen, Branchenkenntnisse, Erfahrungen

Ganz gleich, ob Sie Unternehmer, Freiberufler oder Angestellter sind – der Fiskus rechnet mit Ihnen!

Und weil der Staat Geld braucht, schreibt er alles Mögliche und Unmögliche vor. Dass er damit direkt in Jedermanns Privatleben „hineinleuchtet” ist ebenso eine Tatsache wie das offene Geheimnis, dass steuerrechtliche Vorschriften seit Jahrzehnten munter wuchern.


Steuerberatung ist deshalb zu einem vielseitigen Fachgebiet geworden, dass sich täglich weiterentwi-ckelt. Ein Fachgebiet, das „Paragrafensicherheit”, Akribie und äußerste Diskretion in sich vereinen muss. Denn wir sehen die bestimmende Aufgabe der Steuerberatung darin, innerhalb geltender Geset-ze die Interessen unserer Mandanten zu vertreten und gegebenenfalls zu verteidigen.


Jeder einzelne Mitarbeiter der Kanzlei stellt sich diesen Herausforderungen. Eine ständige Fortbildung ist dabei ebenso selbstverständlich wie ein persönlicher, korrekter und angenehmer Umgang mit unseren Mandanten. Ebenso wichtig zu wissen: Zu unseren Mandanten gehören nicht nur Unternehmen und juristische Personen, sondern auch viele Arbeitnehmer, Rentner und Vereine.



Mandantenveranstaltung zur E-Rechnung - 24. September 2024

Wir laden Sie herzlich zu unserer nächsten Mandantenveranstaltung ein, die am Dienstag, den 24. September 2024 stattfinden wird. Im Fokus steht das Thema E-Rechnung, ein zukunftsweisendes und aktuelles Thema für alle Unternehmen. 

Die Veranstaltung findet im Gründer- und Dienstleistungszentrum Annaberg (GDZ) | Adam-Ries-Straße 16, 09456 Annaberg-Buchholz | im Konferenzraum im 3. Obergeschoss.

Beginn: 17:30 Uhr - Ende gegen 20:00 Uhr

Freuen Sie sich auf spannende Vorträge und praxisnahe Beispiele, die Ihnen zeigen, wie Sie die E-Rechnung effizient in Ihrem Unternehmen implementieren können. Unsere Experten erläutern Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen und geben wertvolle Tipps für die praktische Umsetzung. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich umfassend zu informieren und Ihre Fragen direkt an unsere Fachleute zu stellen. Im Anschluss an die Vorträge laden wir Sie zu einem gemeinsamen Snack und Getränke ein, bei denen Sie sich mit anderen Teilnehmern und unseren Experten austauschen können. 

Bitte bestätigen Sie Ihre Teilnahme bis zum 6. September 2024 per E-Mail an info(at)stb-zoennchen.de oder telefonisch unter 03733 17020.

Wir freuen uns darauf, Sie bei unserer Veranstaltung begrüßen zu dürfen.

Ihr Team der Dr. Zönnchen und Kollegen Steuerberatungsgesellschaft
 


Mandanteninformation zu Vermietung und Verpachtung

Wir stellen seit geraumer Zeit fest, dass die Anlage Vermietung und Verpachtung, welche ab dem Veranlagungszeitraum 2023 um die Formulare Anlage Ferienwohnung und Anlage Sonstige Vermietung erweitert wurde, offensichtlich zum Schwerpunkt der Einkommensteuerveranlagung wird. 

Wir haben zu verschiedenen eingereichten Steuererklärungen (auch bereits schon für das Jahr 2022) bezüglich der Vermietung und Verpachtung eine große Zahl von Rückfragen von der Finanzverwaltung erhalten. Im Mittelpunkt steht dabei die sogenannte ortsübliche Miete und die Nebenkostenabrechnung. Vor diesem Hintergrund werden wir natürlich auch verstärkt mit Rückfragen an Sie herantreten müssen. 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden bei Veranlagungsfällen mit Vermietungseinkünften in jedem Falle den Mietvertrag (falls bei uns nicht vorliegend) anfordern und prüfen. Insofern bitten wir, dass Sie sich bereits vor der Einreichung Ihrer Unterlagen für die  Einkommensteuerveranlagung mit dem Thema Vermietung und Verpachtung auseinandersetzen (selbstverständlich soweit relevant).

Aktuelle Stellenangebote



Woche der offenen Unternehmen im März 2024 - Wir sind dabei!

Die von der Wirtschaftsförderung Erzgebirge organisierte Woche der offenen Unternehmen findet in diesem Jahr vom 11. bis 16. März 2024 statt. 

Wie in den vergangenen Jahren begrüßen wir gerne wieder interessierte Schülerinnen und Schüler in unseren Räumlichkeiten. Am Dienstag, den 12. März 2024 werden wir ab 14 Uhr das Berufsbild Steuerfachangestellte/r vorstellen und für Fragen hilfreich zur Verfügung stehen.

 

 

Makerz - Wir sind dabei

Frohe Weihnachten und alles Gute für das neue Jahr



Weihnachtsgrüße

Sehr geehrte Mandantschaft,

unsere Kanzlei bleibt vom 27. Dezember 2023 bis zum 01. Januar 2024 geschlossen.

Wir freuen uns, auch im neuem Jahr mit voller Schaffenskraft weiter für Sie da zu sein! 



Neue Öffnungszeiten ab dem 1. Dezember 2023

Für Ihren Besuch in unserer Steuerkanzlei haben wir ab dem 1. Dezember 2023 neue Öffnungszeiten:

Montag / Mittwoch: 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Dienstag / Donnerstag: 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr

 

Wir freuen uns, Sie in diesen neuen Zeitrahmen beraten sowie nach Vereinbarung beraten zu dürfen.


Urteil des Bundesfinanzhofes zur Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen

Entrichtet ein Steuerschuldner seine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages, so ist er säumig. Neben der zu entrichtenden Steuer sind dann für die angefangenen Monate der Säumnis auch Säumniszuschläge von 1 % des abgerundeten rückständigen Steuerbetrages zu entrichten. Der Bundesfinanzhof urteilte nun, dass auch bei einem strukturellen Niedrigzinsniveau keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.

Mehr Informationen hierzu finden Sie auf den Webseiten des NWB Verlags.


Nullsteuersatz für Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen

Für die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen gilt seit dem 1. Januar 2023 ein Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer.

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat Ende Februar nun ein Anwendungsschreiben veröffentlicht, mit dem auf eine Vielzahl von Fragestellungen eingegangen wird.

Mehr Informationen hierzu finden Sie aufbereitet auf den Seiten der Deutschen Industrie- und Handelskammer oder im Original auf den Webseiten des BMF.

Verdienstausfallentschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Keine Korrektur- und Anzeigepflichten für Arbeitgeber in Abweichungsfällen bei gezahlter Verdienstausfallentschädigung, die eine gewisse Betragsgrenze nicht übersteigen. 
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat Ende Januar ein Anwendungsschreiben veröffentlicht, in dem für Arbeitgeber eine Bagatellregelung für nicht einbehaltene Lohnsteuer erläutert wird.

Mehr Informationen hierzu finden Sie aufbereitet auf den Seiten der Deutschen Industrie- und Handelskammer oder im Original auf den Webseiten des BMF.

Verspätete Abgabe der Grundsteuererklärung wird vorerst nicht geahndet

Das Ratgeberportal „Finanztip“ hat eine Umfrage unter den Finanzämtern der 16 Bundesländern zur bevorstehenden Frist zur Einreichung der Grundsteuer durchgeführt. Strafen für eine verspätete Einreichung sind wohl vorerst nicht zu erwarten.

Doch auch wenn die Verspätungszuschläge in Höhe von 25 Euro pro Monat überschaubar sind, empfehlen wir dringend eine zeitnahe Abgabe der Grundsteuererklärung. Andernfalls kann durch die Finanzämter auch eine Schätzung der Wohnfläche erfolgen. Solche Schätzungen des Finanzamtes stellen sich nur in den seltensten Fällen als Vorteil für den Steuerpflichtigen heraus.

Weitere Informationen zu diesem Thema können sie einem aktuellen Artikel der Tagesschau vom 21.01.2023 entnehmen


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Ihre Katrin Halank,
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