Grundsätzlich ist die (umsatz-)steuerpolitische Unterstützung der Gastronomiebranche durch die Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes zu begrüßen. Die Gastronomie kann – anders als viele andere Branchen – Umsatzverluste nicht wieder hereinholen.
Die Belastung des Gesamthaushalts ist gleichwohl immens: Den Steuerzahler wird diese Förderung stolze 2,7 Mrd. Euro kosten. Selektive Förderungen bestimmter Branchen sind steuerpolitisch nicht unproblematisch.
Dennoch sprechen viele Argumente für diese zeitlich begrenzte Ausnahme. Wir müssen uns aber bewusst sein, dass die Ausdehnung des ermäßigten Steuersatzes zu einer Vielzahl von Problemen in der täglichen Rechtsanwendung führen wird. Auch bleibt mit Spannung abzuwarten, ob die Politik kurz vor der nächsten Bundestagswahl dem gesellschaftlichen Druck standhalten kann und die Befristung nicht aufheben wird. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass es bereits heute zu nicht unerheblichen Wettbewerbsverzerrungen in Grenzgebieten kommt. Denn in Nachbarländern wie z. B. Österreich wird seit jeher der ermäßigte Steuersatz gewährt. Die betroffenen Unternehmen tun gut daran, ihre Kassensysteme und die Rechnungstellung frühzeitig anzupassen.
(Quelle: Prof. Dr. Thomas Küffner KMLZ, Umsatzsteuer Newsletter 16/2020)