Grund­steu­er­re­form — Wir unter­stüt­zen unse­re Mandanten!

Grundsteuer Foto: PaeGAG – stock.adobe.com
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Für die Grund­steu­er­re­form müs­sen Grund­stücks­ei­gen­tü­mer ihre Fest­stel­lungs­er­klä­rung zwi­schen dem 1. Juli und 31. Okto­ber beim Finanz­amt ein­rei­chen. In Sach­sen betrifft dies 2,5 Mil­lio­nen Grund­stü­cke. Wir unter­stüt­zen Sie bei der Erklärung!

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