Grundsteuerreform – Wir unterstützen unsere Mandanten!

Grundsteuer Foto: PaeGAG – stock.adobe.com
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Für die Grundsteuerreform müssen Grundstückseigentümer ihre Feststellungserklärung zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober beim Finanzamt einreichen. In Sachsen betrifft dies 2,5 Millionen Grundstücke. Wir unterstützen Sie bei der Erklärung!

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